Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände hat die Kreisverwaltung des Nationalparklandkreises Birkenfeld eine Allgemeinverfügung erlassen.
Was gilt?
💧 Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. Bäche, Flüsse, Gräben, Teiche und Seen) ist ab sofort verboten.
Ausnahmen:
- Wasserentnahme durch die Feuerwehr im Brandfall.
- Viehtränken unmittelbar am Gewässer.
- Bereits genehmigte Wasserentnahmen (Erlaubnisse, Bewilligungen oder alte Rechte) unter Beachtung der jeweiligen Auflagen.
Die Regelung gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an Gewässer angrenzen.
📅 Die Allgemeinverfügung tritt am 30. Juli 2026 in Kraft und gilt zunächst bis 30. September 2026 oder bis zu einem früheren Widerruf.
Die Maßnahme dient dem Schutz unserer Gewässer und ihrer Tier- und Pflanzenwelt. Durch die langanhaltende Trockenheit sind bereits erste kleinere Gewässer im Landkreis trockengefallen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um die Beachtung der Regelung. Gemeinsam leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Natur.