Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat eine Stallpflicht für Geflügel eingeführt, um die Verbreitung der aviären Influenza, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, zu verhindern. Diese Krankheit hat den Kreis Birkenfeld erreicht und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Geflügelbestände dar. Die Stallpflicht ist eine präventive Maßnahme, die darauf abzielt, den Kontakt zwischen domestiziertem Geflügel und potenziellen Erregern, die von Wildvögeln übertragen werden können, zu minimieren.
Die Stallpflicht gilt ab 1. November 2025
Aktuell ist noch unklar, wie lange die Stallpflicht in Kraft bleiben wird. Die Situation wird von den zuständigen Behörden kontinuierlich überwacht, und weitere Informationen werden bereitgestellt, sobald es neue Entwicklungen gibt.
Für die Geflügelhalter in Leisel bedeutet dies, dass sie ihr Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen halten müssen. Letztere müssen aus einer dichten Abdeckung bestehen, die vor Einträgen von oben gesichert ist und eine Seitenbegrenzung aufweisen, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Gesundheit der Tiere zu schützen und die weitere Ausbreitung der Krankheit zu stoppen.
Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln, Wasservögeln, sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: tierseuchen@landkreis-birkenfeld.de.
Während der offiziellen Dienstzeiten ist das Veterinäramt zudem unter der Rufnummer 06782/15 8013 erreichbar.
Um die Meldung bearbeiten zu können, benötigt die Behörde folgende Angaben:
• Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
• genauer Fundort, bei Fund im freien Feld wenn möglich mit Geodaten
• Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden!
Das Kreisveterinäramt bedankt sich bei der Bevölkerung für die Mithilfe und Unterstützung.