Neue Straßenreinigungssatzung in Leisel | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die neue Straßenreinigungssatzung von Leisel verpflichtet Grundstückseigentümer zur eigenverantwortlichen Pflege der Straßen

Neue Straßenreinigungssatzung in Leisel

Morgen tritt die neue Straßenreinigungssatzung von Leisel in Kraft. Diese Satzung regelt, wer in der Gemeinde für die Straßenreinigung zuständig ist, und beinhaltet wichtige Informationen über die Verantwortlichkeiten der Grundstückseigentümer. In den kommenden Wochen wird jeder Haushalt ein Erläuterungsschreiben erhalten, das auch Anmerkungen zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern enthält.

Die wichtigsten Änderungen in der neuen Satzung sind im Wesentlichen Anpassungen an die aktuelle Rechtslage; inhaltlich gibt es keine wesentlichen Neuerungen. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Straßenreinigung selbst bedarfsgerecht durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Eigentümer darauf achten müssen, dass die Straßen um ihr Grundstück in einem sauberen Zustand sind.

Bei Nichtbeachtung der neuen Satzung ergeht an den säumigen Eigentümer zunächst Erinnerungsschreiben von der Verbandsgemeinde. Bei anhaltender Vernachlässigung der Reinigung können Strafen von bis zu 500 Euro verhängt werden. Zudem wird ein externes Unternehmen mit der Reinigung beauftragt, deren Kosten ebenfalls vom Grundstückseigentümer getragen werden müssen. Die Gemeinde Leisel möchte mit dieser Satzung für ein sauberes und ansprechendes Ortsbild sorgen.

Wir bedanken uns schon jetzt für die Mitwirkung

Die aktuellen Satzungen unserer Gemeinde gibt es hier.

Das Erläuterungsschreiben zur Straßenreinigungssatzung gibt es hier