Auf dem Friedhof Heiligenbösch sind einige Buchsbäume aufgrund eines Schädlingsbefalls abgestorben. Der Hauptverursacher dieses Problems ist der Buchsbaumzünsler, ein Schmetterling, dessen Larven die Blätter der Buchsbäume fressen und damit die Pflanzen erheblich schädigen können.
Die Gemeinde informiert u.a. hier darüber, dass die abgestorbenen oder befallenen Pflanzen bis spätestens zum 31. Oktober entfernt werden müssen.
Wenn die Verantwortlichen für die Grabpflege dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Entfernung der Pflanzen leider kostenpflichtig durch die Gemeinde vorgenommen.
Zusätzlich zu den Buchsbäumen gibt es eine wichtige Regelung bezüglich der Engelsfiguren auf den Gräbern. Diese Figuren müssen bis Ende Dezember entfernt werden, da sie laut der Friedhofssatzung nicht zulässig sind.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Fristen für die Pflege und das Erscheinungsbild des Friedhofs von großer Bedeutung ist.
Verantwortliche für die Gräber sollten sich daher rechtzeitig um die erforderlichen Maßnahmen kümmern, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.