Die Regenfälle der letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig es ist die Regenmengen richtig abzuleiten.
In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Straßenreinigungspflicht, die u.a. auch das Entleeren der Reinigungsschächte umfasst.
Als „Serviceleistung“ reinigen die Gemeindearbeiter die Schächte 1-2 pro Jahr. Dadurch wird die grundsätzlich Reinigungspflicht der Anwohner allerdings aber lediglich unterstützt.
Um die Straßen bei Starkregen gut entwässern zu können und so Überflutungen zu vermeiden und den Straßenverkehr sicherer zu machen, hier der Appell die Schächte regelmäßig zu leeren.
Weitere Informationenen zur Straßenreinigungspflicht auch im Hinblick auf die Räum- und Streupflicht stehen in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Leisel