Mit dem Herbst nehmen Laub, Nässe und Pflanzenbewuchs entlang unserer Straßen und Gehwege zu. Deshalb möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger an die geltende Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Leisel erinnern.
Die regelmäßige Reinigung ist nicht nur eine Frage der Ordnung und Sauberkeit, sondern erfüllt wichtige praktische Zwecke:
🌧️ Damit Regenwasser ungehindert abfließen kann
Laub, Schmutz und andere Ablagerungen können Straßenabläufe und Entwässerungsrinnen verstopfen. Bei stärkeren Regenfällen kann das Wasser dann nicht mehr richtig abfließen. Gerade angesichts zunehmender Starkregenereignisse ist es wichtig, solche Hindernisse rechtzeitig zu beseitigen und mögliche Gefahren zu minimieren.
🌱 Pflanzenbewuchs rechtzeitig entfernen
Gras, Moos und andere Pflanzen, die aus Fugen und Ritzen in Gehwegen, Rinnen und befestigten Flächen wachsen, sollten ebenfalls regelmäßig entfernt werden. Ihre Wurzeln können Fugen aufweiten und Oberflächen beschädigen. Werden solche Schäden nicht rechtzeitig beseitigt, können daraus größere und kostspieligere Reparaturen entstehen.
🍂 Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und die nach der Satzung Verpflichteten, ihrer Straßenreinigungspflicht regelmäßig nachzukommen. Bitte achtet insbesondere jetzt im Herbst darauf, Laub und Schmutz zu entfernen, Entwässerungsrinnen freizuhalten und unerwünschten Pflanzenbewuchs zu beseitigen.
Schon mit kleinen, regelmäßigen Maßnahmen kann jeder Einzelne dazu beitragen, unsere Straßen und Wege in einem guten Zustand zu halten, die Entwässerung zu verbessern und unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden.
Die geltende Straßenreinigungssatzung findet ihr hier:
👉 Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Leisel lesen
Vielen Dank für eure Mithilfe und euren Beitrag zu einem sauberen, sicheren und gut erhaltenen Leisel!