Die Kreisverwaltung Birkenfeld gibt bekannt, dass die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet ab Dienstag, 2. Dezember 2025, aufgehoben wird. Auch werden Veranstaltungen mit Vögeln bis auf weiteres unter Berücksichtigung bestimmter Hygienemaßnahmen zugelassen.
Hintergrund ist, dass in den vergangenen Wochen keine neuen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Birkenfeld entdeckt wurden und der saisonale Vogelzug nahezu abgeschlossen ist. Die Entscheidung wurde nach eingehender Prüfung der aktuellen Situation getroffen.
Die Stallpflicht, die am 1. November 2025 aufgrund von Ausbrüchen bei Wildvögeln eingeführt wurde, hatte zum Ziel, das Risiko einer Übertragung des Virus auf Hausgeflügel zu minimieren. In diesem Zeitraum war die Zugvogelaktivität, insbesondere die der Kraniche, über Rheinland-Pfalz und dem Kreisgebiet des Landkreises Birkenfeld besonders hoch. Daher war davon auszugehen gewesen, dass das Risiko einer Verbreitung des Erregers sehr hoch war. „Ein flächendeckender Eintrag des Vogelgrippevirus in unsere heimischen Wildvogelbestände konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nur noch mit dem Überflug einer kleinen Restpopulation an Zugvögeln zu rechnen“, informiert das Veterinäramt des Landkreises Birkenfeld nun aktuell.
Da die Gefahr der Ver- und Einschleppung des hochansteckenden Geflügelgrippevirus nicht gänzlich ausgeräumt werden kann, empfiehlt die Behörde den heimischen Vogel- und Geflügelhaltern aber auch weiterhin, auf eine konsequente Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Insbesondere sollten Vorkehrungen getroffen werden, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst zu verhindern.
Halter von Geflügel sind des Weiteren dazu aufgerufen, ihre Bestände dem Veterinäramt Birkenfeld anzumelden. Dies gilt bereits ab dem ersten Tier.
Das Veterinäramt wird weiterhin regelmäßig Proben von verendeten Wildvögeln entnehmen, um etwaige Infektionen frühzeitig zu erkennen. Bei neuen Auffälligkeiten wird umgehend reagiert und gegebenenfalls die entsprechenden Schutzmaßnahmen wieder aktiviert.
Die Bevölkerung wird gebeten, auffällige Wildvögel, insbesondere Zugvögel, Greifvögel und Wasservögel, sowie gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel weiterhin unverzüglich dem Veterinäramt Birkenfeld zu melden. Die ist per E-Mail an tierseuchen@landkreis-birkenfeld.de oder unter Telefon: 06782/158013 (während der Geschäftszeiten) möglich.
Das Veterinäramt des Landkreises Birkenfeld bedankt sich bei allen Geflügelhalter, dass die angeordneten Maßnahmen schnell und unkompliziert umgesetzt wurden. Der Kreis appelliert jedoch weiterhin an alle Geflügelhalter, aufmerksam zu bleiben und die aktuellen Hygieneempfehlungen zu befolgen.
Unter folgenden Link finden Sie ein Merkblatt des Friedrich-Löffler-Instituts zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen: Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen, Stand 25.11.2016
Die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Birkenfeld zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde in Amtsblatt 46 des Nationalparklandkreises Birkenfeld vom 1. Dezember 2025 öffentlich bekanntgemacht. Dieses steht auf der Homepage der Kreisverwaltung unter 46 - Amtsblatt - Landkreis Birkenfeld - 01.12.2025 zum Download bereit.